Die Bestände des Landespersonenstandsarchivs
Mit der Einführung der elektronischen Datenverarbeitung in die allgemeine Verwaltung war auch die Anpassung des Personenstandswesens an die neuen Gegebenheiten erforderlich. In § 74 PStG vom 19. Februar 2007 (BGBl. I, S. 122) werden die Landesregierungen ermächtigt, die Aufbewahrung der Personenstandsunterlagen im Verordnungsweg zu regeln. Dementsprechend verfügte die Landesregierung Rheinland-Pfalz in §§ 7 und 8 ihrer Verordnung vom 10. 12. 2008 (GVBl. 2008, S. 321), dass die Sicherungsregister und Zweitbücher der Personenstandsunterlagen sowie die Belegakten (bis 1875) nach Ablauf der Fortführungsfristen der Landesarchivverwaltung, d. h. dem Landeshauptarchiv Koblenz, abzuliefern sind. Die Erstschriften und Sammelakten bleiben weiter in kommunaler Verwahrung.
Beim Landeshauptarchiv Koblenz wird bis zum 31. 12. 2010 ein zentrales Personenstandsarchiv eingerichtet. Es enthält die Personenstandsunterlagen, die durch die Standesämter und Kreisverwaltungen bzw. kreisfreien Städte an das Landespersonenstandsarchiv abgegeben wurden und werden.
Damit steht der Öffentlichkeit ein wertvoller Quellenbestand erstmalig geschlossen zur Verfügung, der bis zum Ende des 18. Jahrhunderts zurückreicht. Er ist für die Familiengeschichte von einzigartiger Bedeutung.
Die Benutzung ist ab 1. Januar 2011 bis auf weiteres leider nur nach Voranmeldung möglich. Im Laufe des Jahres 2010 werden wir Sie auf dieser Seite über den Aufbau des Archivs informieren.

