Reproduktionen
Sofern die Bestände auf Mikrofilm verfilmt sind, steht auch ein Mikrofilm-Scanner zur Verfügung, an dem die Benutzer selbst und kostenlos von den Mikrofilmen digitale Scans erstellen können.
Sofern Kopien/Scans vom Mikrofilm durch die Mitarbeiter angefertigt werden sollen, sind diese gebührenpflichtig (0,40 €/DIN A4 bzw. 0,50 €/DIN A3 je Papierkopie und 0,50 € je Scan).
Falls keine Mikrofilme der Bestände vorhanden sind und der Erhaltungszustand der Archivalien dies zulässt, gibt es für die Benutzer verschiedene Möglichkeiten, Reproduktionen der Archivalien zu erhalten:
1) Fotografieren im Lesesaal unter Beachtung folgender Vorgaben:
Die Anfertigung von Vervielfältigungen von Archivgut mit benutzereigenen Geräten (ohne Blitz) ist grundsätzlich zulässig, sofern die Benutzung nicht eingeschränkt ist, keine Arbeitsfilme zur Nutzung vorhanden sind und die Bestandserhaltung der Archivalien nicht gefährdet erscheint.
Grundsätzlich nicht abgelichtet werden dürfen:
- Pergamenturkunden
- an-, abhängende und aufgedrückte Siegel
- Archivalien, die größer sind als der Aufnahmetisch
- Unterlagen, die gemäß rechtlicher Bestimmungen nicht zur uneingeschränkten Reproduktion freigegeben sind (zum Beispiel bei Abgabe einer Verpflichtungserklärung, bei urheberrechtlichen Bestimmungen).
Eigene Ablichtungen dürfen nur nach Anmeldung bei der Lesesaalaufsicht und nach entsprechender Genehmigung durch eine Archivarin/einen Archivar ausschließlich an einem eigens dafür vorgesehenen und entsprechend gekennzeichneten Aufnahmetisch angefertigt werden.
Die Anfertigung von Ablichtungen unmittelbar am jeweiligen Arbeitsplatz ist nicht gestattet.
Für Veröffentlichungen von selbst gefertigten Vervielfältigungen erteilt die Dienststellenleitung im Rahmen einer Allgemeinverfügung eine Genehmigung unter der Bedingung, dass die Herkunft durch die Angabe von verwahrendem Landesarchiv, Bestand, Nummer und Seite genau und eindeutig bezeichnet wird.
2) Die Beauftragung der hauseigenen Fotowerkstatt zur Anfertigung von Reproduktionen in Druckvorlagenqualität (300 dpi). Pro Aufnahme (Seite) werden 10,00 € (zzgl. Kosten für Traäger-CD und Porto), bei Terminaufträgen, Sonderleistungen und erhöhtem Arbeitsaufwand Aufschläge von bis zu 150 % berechnet.
3) Die gebührenpflichtige Rückvergrößerung eigens mikrofverfilmter/gescannter Archivalien als Papierausdruck (DIN A4) oder Scan (einfache Lesekopie), berechnet mit 0,90 € pro Aufnahme.
4) Das Scannen der Archivalien an den den Benutzern kostenlos im Lesesaal zur Verfügung stehenden Lesesaalscanern.
Hierbei sind folgende Vorgaben zu beachten:
Alle Archivalien, deren Benutzung nicht beschränkt ist, können auf dem Gerät gescannt werden.
Grundsätzlich dürfen auf dem Buchscanner nicht abgelichtet werden:
– Pergamenturkunden
– an-, abhängende und aufgedrückte Siegel
– Archivalien, die größer sind als die Ablagefläche des Scanners (DIN A 3)
– Amtsbücher, die dicker als acht Zentimeter sind
Über Ausnahmen entscheiden die jeweiligen Beraterinnen und Berater oder der Benutzersaaldienst.
Eine genaue Auflistung unserer Leistungen finden Sie Gebührenverzeichnis.