Akten
Seit dem 13. Jahrhundert treten mit dem Anstieg der Schriftlichkeit in Gesellschaft und Verwaltung vermehrt schriftliche Aufzeichnungen auf, die Vorgänge von zeitlich begrenzter, nicht rechtsrelevanter Natur beinhalten und als Akten bezeichnet werden. Im Unterschied zu den Urkunden dokumentieren diese Akten die Prozesse, die zu einer Entscheidung führten, sowie die Alltagsgeschäfte und sind damit Ausdruck einer sich entwickelnden, organisierten und planmäßig arbeitenden Verwaltung, die von den Städten ausgehend bald auch die zentrale Verwaltung der Landesherren prägte. Einen ersten Höhepunkt erlebte das Aktenwesen im 15./16. Jahrhundert, um dann zum wichtigsten Arbeitsinstrument der Verwaltung zu werden. Wie keine andere Quelle spiegeln sie Verwaltungshandeln detailliert und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar wider. Das Landeshauptarchiv verfügt über ca. 37.000 Regalmeter Akten, davon über 2000 Regalmeter aus der Zeit vor 1800.