Die rheinland-pfälzische Guillotine
Wer erwartet hatte, die unmenschlichen Verbrechen des "Dritten Reiches" hätten die sofortige Abschaffung der Todesstrafe nach sich gezogen, wurde nach 1945 schnell eines Besseren belehrt. Auch im 1946 gegründeten Rheinland-Pfalz galt nach 1945 die Todesstrafe weiter. Neben Hessen wurde sie auch in Rheinland-Pfalz in die Landesverfassung aufgenommen. In Art. 3 der Landesverfassung vom 18. Mai 1947 heißt es: "Das Leben des Menschen ist unantastbar. Es kann nur auf Grund des Gesetzes als Strafe für schwerste Verbrechen gegen Leib und Leben durch richterliches Urteil für verwirkt erklärt werden...." Insgesamt wurden in dem Zeitraum zwischen 1945 und 1949 acht Personen durch die ordentliche Gerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz zum Tode verurteilt. Doch der Vollzug der Todesstrafe stieß auf unerwartete Schwierigkeiten. Köln, wo bisher die Todesurteile vollzogen wurden, gehörte nun zur britischen Zone. Rheinland-Pfalz hatte weder eine Richtstätte, noch eine Guillotine. In der Haftanstalt Mainz musste daher eine Arrestzelle zum Hinrichtungsort umgebaut und zugleich der Bau einer Guillotine in Auftrag gegeben werden. Doch niemand wollte die rheinland-pfälzische Guillotine bauen.
Schließlich wurde die nordrhein-westfälische Landesregierung um Unterstützung gebeten, die Firmen aus Hamm und Wuppertal anwies, die Guillotine zu bauen und das Fallmesser zu schmieden. Immer neue Schwierigkeiten verzögerten die Fertigstellung. Erst Anfang 1949 wurde die Guillotine nach Mainz geliefert, wo sie endlich zusammengebaut werden konnte. Am 11. Mai 1949 meldete ein Justizbeamter: "Die Anlage ist betriebsbereit." Aber fünf Tage vorher hatte der Parlamentarische Rat in Bonn die Abschaffung der Todesstrafe in der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Die rheinland-pfälzische Guillotine wurde nie benutzt. Keines der Todesurteile wurde vollzogen. Die Guillotine steht heute im Haus der Geschichte in Bonn. Die Todesstrafe allerdings wurde erst am 15. März 1991 aus der Landesverfassung gestrichen.