Informationen zur Sperrfristverkürzung
Liebe Nutzerinnen und Nutzer der LAV,
die LAV ist stets bemüht, Sie bei Ihren Nutzungsanliegen zu unterstützen und Einsicht in die Sie interessierenden Akten zu ermöglichen. Insbesondere die Aufarbeitung von Gewaltverbrechen der NS-Zeit ist ihr ein besonders wichtiges Anliegen. Allerdings sind einige Akten noch nicht frei zugänglich. Mit den folgenden Informationen möchte die LAV zum einen erläutern, aus welchen Gründen und auf welcher Rechtsgrundlage Akten noch sog. Sperrfristen unterliegen, zum anderen aber auch Hilfestellungen für das Ausfüllen eines Sperrfristenverkürzungsantrags geben. Daran schließen sich noch Hinweise bei der Nutzung von noch gesperrten Archivalien an.