Amtsbücher
Bereits im Mittelalter wurden bestimmte Angelegenheiten in Büchern festgehalten, um so für die tägliche Arbeit in der Kanzlei leichter verfügbar zu sein. Die Buchform charakterisiert Amtsbücher ebenso wie der Umstand, daß sie im Unterschied zu Akten Einträge empfangen. Die wichtigste und historisch ertragreichste Amtsbuchart stellen die Protokolle dar. Die sogenannten Kopiare und Urkundenregister enthielten Abschriften der empfangenen Urkunden und dokumentierten somit die erworbenen und verliehenen Rechtstitel und Privilegien. Amtsbücher zur Wirtschaftsführung, wie die Urbare, verzeichneten die Abgaben und Dienste der Untertanen. Auch als Hilfsmittel der Schriftgutverwaltung und <nobr>-organisation</nobr> wurden Amtsbücher verwendet, wie beispielsweise Tagebücher und Aktenverzeichnisse. Die Dauerhaftigkeit der darin enthaltenen Einträge führte zur Ausbildung von Amtsbüchern mit öffentlichem Glauben, deren bekanntestes Beispiel das Grundbuch ist.