Urkunden
Urkunden sind Mittel der Rechtssicherung. Sie halten Angelegenheiten von rechtlicher Bedeutung, Rechtshandlungen und rechtliche Tatsachen schriftlich fest und verleihen ihnen damit größere Sicherheit und Dauerhaftigkeit. Die Urkunde bildet den abschließenden schriftlichen Niederschlag einer Rechtshandlung und ist ein mit öffentlichem Glauben ausgestattetes, rechtskräftiges Schriftstück über erworbene Besitz- und Rechtstitel ihres Empfängers. Hierzu ist die Urkunde an feste, formale Merkmale gebunden und mit bestimmten Beglaubigungsmitteln versehen, deren bekannteste und wichtigste die Siegel sind. Im frühen Mittelalter noch vornehmlich auf Papyrus geschrieben, setzte sich in Deutschland ab dem 8. Jahrhundert Pergament als Beschreibstoff durch. Die älteste im Original überlieferte Urkunde des Landeshauptarchivs datiert aus dem Jahr 816. Insgesamt verwahrt das Landeshauptarchiv ca. 88.000 Urkunden, darunter die aus dem 10. Jahrhundert stammende Abschrift der ältesten Urkunde des Rheinlandes aus dem Jahr 634.