Aufgaben
Archive dienen administrativen und kulturellen Zwecken. Sie bilden ein wichtiges Bindeglied zwischen Verwaltung, Forschung und Öffentlichkeit.
Gedächtnis der Verwaltung
Als integraler Bestandteil der öffentlichen Verwaltung entwickelt das Archivwesen gemeinsam mit den Behörden, Gerichten und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes Kriterien und Verfahren zur Ermittlung von Unterlagen mit bleibendem Wert sowie rationale Verfahren der Aussonderung und Übernahme. Eine professionelle und effektive Archivierung ist grundlegend für gute Verwaltung: Sie garantiert die Nutzbarkeit früherer Erfahrungen.
Transparenz und Rechtssicherung für die Bürgerinnen und Bürger
Die Archive sichern den gesetzlich geregelten Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Zugang zu den Informationen der Verwaltung und gewährleisten zugleich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Archive gewährleisten die langfristige Nachvollziehbarkeit der administrativen Entscheidungen und schaffen so die für den demokratischen Rechtsstaat unabdingbare und verfassungsrechtlich geforderte Transparenz des Verwaltungshandelns. Sie sichern Unterlagen, denen für die berechtigten Belange der Bürgerinnen und Bürger Bedeutung zukommt, und ermöglichen so den Betroffenen, ihre persönlichen Rechte wahrzunehmen.
Forschung und Bildung
Die öffentlichen Archive stellen der Forschung mir ihren Unterlagen als authentische Zeugnisse menschlichen Handelns einmaliges Quellenmaterial zur Verfügung. Archivarinnen und Archivare unterstützen die historische und landeskundliche Forschung und regen die Beschäftigung mit neuen Themen an. Zudem pflegen sie gute Kontakte zu Hochschulen, anderen Forschungseinrichtungen und Schulen, zu Geschichts- und Heimatvereinen sowie zu historisch, heimatkundlich oder familiengeschichtlich Interessierten. Ihrerseits tragen sie aktiv zur Förderung des Verständnisses der deutschen Geschichte und der Landesgeschichte bei, namentlich durch Veröffentlichungen, Ausstellungen und historische Informationen im Internet.