Rechtliche Grundlagen der Landesarchivverwaltung
Die Landesarchivverwaltung ermöglicht einen Zugang zu Informationen. Als Benutzerin und Benutzer haben Sie sogar ein verbrieftes Recht, Archivgut der Landesarchive in Koblenz und Speyer einzusehen. Festgeschrieben ist es im Archivgesetz des Landes Rheinland-Pfalz. Es ermöglicht die Vermittlung zwischen den konkurrierenden Verfassungsprinzipien des Rechts auf informelle Selbstbestimmung (Datenschutz) einerseits und der Forschungsfreiheit andererseits.
Weitere Rechte, aber auch Pflichten, die bei der Benutzung in den Landesarchiven gelten, sind in der Benutzungsordnung festgelegt.
Je nach Ihren Wünschen und Interessen können darüber hinaus die Gebührenordnungen relevant werden.
Außerdem finden Sie hier Rechtsnormen, die für das Handeln der Landesarchive relevant sind.