Gebühren für Beglaubigungen
Die Landesverordnung über die Gebühren für Amthandlungen allgemeiner Art wurde angepasst. Nach einer Vergleichsabfrage bei anderen Archiven wird eine Anhebung der Gebühr für Beglaubigungen auf 5,00 EUR festgesetzt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass diese Gebühr je Beglaubigungsvorgang zu erheben ist. Die Festsetzung der Gebühr gilt ab dem 01.07.2019.