Einführung der 2 G Regel in der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz
Aufgrund der Vorgaben der 28. Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) vom 24.11.2021 und des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) des Bundes vom 18.11. 2021, gültig und anzuwenden bis 19.03.2022 wird ab 06.12.2021 die 2 G Regel bei der Benutzung der Lesesäle der Landesarchivverwaltung Anwendung finden entsprechend der aktuell gültigen Warnstufe 2 in RLP. Bis zum 06.12. 2021 hat weiterhin die 3 G Regelung Bestand.
Ein Besuch der Lesesäle kann weiterhin nur nach vorheriger Anmeldung (telefonisch, schriftlich, per E-Mail) erfolgen. Von Seiten der Landesarchivverwaltung erfolgt eine Überprüfung der maximal zulässigen Belegung. Bitte räumen Sie uns daher einen Vorlauf von mindestens 5 Werktagen zur Bearbeitung ein.